Die Änderung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 1. Juli 2020), macht Kontaksport wieder möglich.
Hier gehts zur Verordnung.

Hier findet ihr die Informationen des HSB:

https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5557/sport-ohne-abstand-wieder-moeglich 

Auszüge: 

  • Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand ist  für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich.
  • Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Sportarten beispielsweise wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) können damit in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren. Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen nach § 6 zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung nach §7 ist einzuhalten.  

 

HABV Präsident Ömrü Özkan: „Wir freuen uns, dass die Bemühungen erfolgreich sind und Kontaktsport wieder möglich ist. Weiterhin müssen aber die Hygieneregeln eingehalten und die Schutzkonzepte umgesetzt werden. Jeder Einzelne trägt eine große Verantwortung für unseren Sport. Wir bedanken uns bei der Stadt Hamburg, dem HSB und dem Landessportamt für das geleistete Krisenmanagement. Wir alle hoffen auf eine weitere Normalisierung für das Leben in unserer Stadt.“ 

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